Mit dem neuen Jahr treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die unser Leben nachhaltiger machen. Einige Neuerungen, mit besonderer Relevanz für Verbraucher, haben wir hier einmal zusammengetragen. Manche sind einfach nur „gut zu wissen“, andere laden ein, selbst aktiv zu werden:

Entsorgung von Elektrogeräten

Ab Juli 2022 müssen alte Elektro-Kleingeräte von Supermärkten (ab Ladenfläche von 800 Quadratmetern) kostenfrei zurückgenommen und entsorgt werden. Dazu gehören Geräte, die weniger als 5 kg wiegen (z.B. elektrische Zahnbürsten, Taschenlampen, Spielzeug, Ladekabel). Außerdem müssen die Geschäfte Verbraucher:innen besser über die Rücknahmemöglichkeiten informieren. Durch die fachgerechte Entsorgung können wertvolle Rohstoffe recycelt und dadurch unsere natürlichen Ressourcen geschont werden.

Weniger Verpackungen

Gastronomen, die Lebensmittel in Einwegverpackungen „To Go“ verkaufen, müssen sich ab Januar 2022 im Verpackungsregister registrieren, und damit an den Kosten von Entsorgung und Recycling beteiligen. Da sich die Beträge nach dem verantworteten Müllaufkommen richten, besteht ein Anreiz, Mehrweglösungen anzubieten (ab 2023 verpflichtend). Es lohnt sich also für Verbraucher:innen einmal nachzufragen, ob diese bereits vorhanden sind.

Ab Januar 2022 ist es zudem verboten, Plastiktüten im Laden anzubieten. Einzige Ausnahme sind kleine Obst- und Gemüsebeutel und Mehrweg-Tragetaschen. Damit soll das Aufkommen an Plastikmüll reduziert werden.

Außerdem gibt es ab Januar neue Pfandregeln: auf alle Einweggetränkeflaschen und –dosen muss dann Pfand bezahlt werden. Die einzige Ausnahme bleiben Milchprodukte, für die das Pfand erst ab 2024 verlangt wird. Ziel ist es, die Recycling-Quote zu erhöhen und damit Fortschritte auf dem Weg hin zu einer Kreislaufwirtschaft zu machen.

Sicher nachhaltig Geld anlegen

Ab 01.01.2022 tritt die sogenannte EU-Taxonomie für nachhaltige Geldanlagen in Kraft. Darin definiert die Europäische Union, welche Kriterien Geldanlagen erfüllen müssen, um als nachhaltig bezeichnet zu werden dürfen. Neben der Vereinheitlichung von Standards, soll so Greenwashing verhindert werden.

Informationen für Mieter:innen zum Stromverbrauch

In Häusern, in denen fernablesbare Zähler (Smartmeter) für Heizung und Warmwasser installiert sind, ist der Vermieter ab 01.01.2022 verpflichtet, die Mieter:innen monatlich über ihren Energieverbrauch zu informieren.