Mit dem neuen Jahr treten auch einige Gesetzesänderungen in Kraft, die unser Leben nachhaltiger machen. Je nachdem ob Sie Hausbesitzer:in, Mieter:in oder Unternehmer:in sind können diese Änderungen direkten oder indirekten Einfluss auf Sie haben.

Solarpflicht für Berlin

Damit die Erzeugung und Nutzung von Sonnenenergie für die Strom- und Wärmeversorgung in Berlin vorankommt, gilt hier ab 1. Januar 2023 erstmals eine gesetzliche Solarpflicht. Das Berliner Solargesetz wurde am 5. Juli 2021 beschlossen. Für Neubauten und Gebäude im Bestand bei wesentlichen Umbauten des Daches und ab einer Gebäudefläche von 50 Quadratmetern wird eine Mindestgröße für die Erreichung von Photovoltaikanlagen gesetzlich verpflichtend festgelegt. Bei Neubauten müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche bedeckt sein, bei Bestandsgebäuden mindestens 30 % der Nettodachfläche. Die Inbetriebnahme der Solaranlage muss bei Neubauten oder wesentlichen Umbauten ab dem ersten Tag der Nutzung des Gebäudes erfolgen.
Kostenlose und unabhängige Beratungsangebote sowie viele nützliche Informationen finden Sie beim Solarzentrum.

Mehr soziale Gerechtigkeit entlang der Lieferketten dank dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Lange wurde dafür gekämpft, jetzt tritt es in Kraft: Das Lieferkettengesetz (manchmal auch Sorgfaltspflichtengesetz). Ab 2023 müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen im eigenen Tätigkeitsfeld und bei direkten Zulieferern zu verhindern. Über die getroffenen Maßnahmen muss an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet werden. Bei Verstößen können empfindliche Geldbußen verhängt werden.

Novelle im Verpackungsgesetz: ab 2023 wird Mehrweg Pflicht

Am 01.01.2023 tritt ein weiterer Bestandteil des Verpackungsgesetzes in Kraft: Geschäfte und Restaurants, die Lebensmittel „to go“ verkaufen, müssen ihren Kunden die Möglichkeit bieten, die Produkte in einer Mehrwegverpackung zu erhalten. Diese darf dabei nicht teurer sein als die Einwegverpackung. Da die Mehrwegverpackung nur angeboten werden muss, ist besonders wichtig, dass Sie dieses Angebot auch immer nachfragen und Ihr Lieblingscafé darauf ansprechen.

Neue Entlastung von Mieter:innen bei der CO2-Abgabe

Seit 2021 wird eine CO2-Abgabe (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz; CO2KostAufG) beim Heizen mit Öl oder Erdgas erhoben. Bisher mussten Mieter:innen diese Kosten allein tragen, egal wie schlecht gedämmt das Mietshaus war. Ab 2023 werden die Vermieter:innen stärker an den Kosten beteiligt, abhängig vom energetischen Zustand des Mietshauses. Damit wird ein Anreiz geschaffen Mietshäuser mit klimafreundlichen Heizsystemen auszustatten und für eine gute Dämmung zu sorgen. Die Eigenverantwortung der Mieter:innen, möglichst sparsam und effizient zu heizen, bleibt bestehen, indem ein Teil der CO2-Kosten weiterhin auf sie umgelegt wird.