Wieviel „bio“ ist denn tatsächlich im Bio-Siegel? Was genau hinter den bekannten Siegeln „Bio“ und in den damit gekennzeichneten Waren steckt, erklären wir Ihnen in unserer Rubrik „Durchblick im Siegeldschungel“.

Das grüne blattförmige EU-Bio-Siegel (es ist übrigens identisch mit dem sechseckigen deutschen Bio-Siegel) ist ein gesetzlicher Mindeststandard für die ökologische Produktion von Lebensmitteln. Um das Siegel nutzen zu können, dürfen Landwirte keine synthetischen Düngemittel und Pestizide einsetzen. In der Verarbeitung der Lebensmittel dürfen nur sehr begrenzt Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker, Konservierungsmittel oder Farbstoffe genutzt werden. An die Tierhaltung gibt es Anforderungen: So dürfen beispielsweise nicht zu viele Tiere auf kleiner Fläche gehalten werden. Die Gabe von Antibiotika ist nur erlaubt, wenn ein Tier tatsächlich erkrankt ist. So wird verhindert, dass sich Bakterien entwickeln, die gegen Antibiotika resistent sind und folglich kaum eine Möglichkeit zu deren Bekämpfung besteht.

Kritisiert wird am Siegel, dass die Anforderungen nicht streng genug seien. Insbesondere in der Tierhaltung wird das schnell deutlich, da beispielsweise immer noch bis zu sechs Hühner auf einem Quadratmeter gehalten werden dürfen. Auch gibt es keine Anforderungen an eine klimaschonende Produktion – wenngleich diese aufgrund der Einschränkung synthetischer Düngemittel und Pestizide teilweise implizit vorhanden ist.
Ein anderer Kritikpunkt ist, dass soziale Kriterien vollständig ausgespart bleiben. Ob den Arbeiter:innen Mindestlöhne gezahlt werden, wie die Arbeitsbedingungen sind und ob Menschenrechte bei der Herstellung der mit Bio gekennzeichneten Produkte eingehalten werden, wird bei der Vergabe des Siegels nicht berücksichtigt. Dies ist zum Beispiel ein großer Unterschied zum Fairtrade-Siegel.