Einen Schritt in Richtung Mobilitätswende erreicht das erste Fußverkehrsgesetz in Deutschland, das vom Berliner Abgeordnetenhaus Ende Januar beschlossen wurde. Es erweitert das „Mobilitätsgesetz“ um einen eigenen Abschnitt für Fußverkehr. Dieser bekommt nun einen höheren Stellenwert und es soll eine fairere Flächenaufteilung zwischen motorisierten und allen anderen Verkehrsteilnehmern geben: längere Grünphasen von Fußgängerampeln, mehr Zebrastreifen und mehr Räume, in denen motorisierter Individualverkehr keine oder eine untergeordnete Rolle spielt. Das zu-Fuß-gehen soll künftig sicherer und attraktiver werden. Weitere Informationen finden Sie hier.