Als Reaktion auf die Grausamkeiten des 2. Weltkriegs wurde am 10. Dezember 1948 vor nunmehr 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet, die bis heute als universal gültiger moralischer Grundkonsens überall auf der Welt Gültigkeit hat. Die Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die jeder Mensch an jedem Ort hat unabhängig vom Geschlecht, der Hautfarbe und Religion.

Ein Teil dieser Menschenrechte sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der Vereinten Nationen definierten grundlegenden Arbeitsrechte:

  • Verbot von Zwangsarbeit
  • Vereinigungsrecht und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit
  • Nicht-Diskriminierung am Arbeitsplatz

Das Land Berlin hat als Konsequenz beschlossen, dass bei öffentlichen Vergaben der Berliner Landesverwaltung nur noch Produkte beschafft werden dürfen, bei denen die Einhaltung dieser grundlegenden Arbeitsrechte nachweislich sichergestellt ist.

Bei den Produktgruppen Textilien, Leder, Natursteine, Sand, Holz, Lebensmittel, IT-Produkte, Sportbälle und Spielwaren besteht ein besonders hohes Risiko, dass bei der Herstellung oder Gewinnung der Rohstoffe Menschenrechte verletzt wurden. Daher muss seit 15. November ein Nachweis vom Auftragsnehmer vorgelegt werden, dass die Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Produktionsstätten regelmäßig und unabhängig kontrolliert werden, wenn die Produkte (oder Teile davon) aus Entwicklungs- oder Schwellenländern kommen.

Damit nimmt das Land Berlin seine Verantwortung wahr, auch über seine Grenzen hinaus für die Einhaltung der Menschenrechte einzutreten. Weiterführende Informationen finden Sie hier.