> > > > Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung finden Sie auf folgender Webseite des Bezirksamt Spandau.

 

Schneller Überblick:

  • Antragsberechtigt sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie gesellschaftliche Initiativen die nicht gewinnorientiert arbeiten.
  • Die Maßnahmen müssen im Bezirk Spandau stattfinden, allerdings außerhalb der für das Programm „Soziale Stadt“ festgesetzten Gebiete liegen.
  • Die Anträge auf Bereitstellung von Ehrenamtsmitteln können bis zum 15.03.2024 gestellt werden.
  • Es können Sachkosten bis zu einem Höchstbetrag von 3.500,00 € je Einzelmaßnahme beantragt werden.