Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Berlin erstmals eine Solarpflicht für Eigentümer:innen von Wohn- und Nichtwohn-Gebäuden. Mit dem in Kraft getretenen Solargesetz kann das Solarpotenzial auf den Dächern der Hauptstadt besser genutzt werden, um die Klimaziele zu erreichen. Die Solarpflicht gilt sowohl für Neubauten als auch für wesentliche Dachumbauten nicht-öffentlicher Gebäude (für öffentliche Gebäude gilt bereits eine Solarpflicht nach dem EWG Bln). Also für alle Gebäude, die für private Zwecke sowie für Gewerbe und Industrie genutzt werden ab einer Nutzfläche von 50 Quadratmetern. Ob Solarpflicht oder Solarlust – lassen Sie sich auf jeden Fall als ersten Schritt beraten und vereinbaren Sie einen Termin beim SolarZentrum Berlin. Das berät übrigens auch Mieter:innen mit Interesse an Mini-Balkonsolaranlagen. Erste Infos und einen guten Überblick, für wen die Solarpflicht gilt und wie Sie bald selbst Sonnenstrom vom eigenen Dach ernten, bietet der Leitfaden des Senats.