Die Heizungsförderung wird in 2024 komplett neu aufgestellt: Wer ab diesem Jahr beispielsweise eine klimaschonende Wärmepumpe in ein selbst genutztes Haus einbaut, kann einen Zuschuss von bis zu maximal 70 Prozent der Kosten (Förderhöchstsatz) vom Staat bekommen. So setzt sich die Förderung konkret zusammen: Es gibt 30 Prozent der Kosten als Grundförderung. Hinzu kommt erstmals eine soziale Komponente mit weiteren 30 Prozent Förderung für Haushalte mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Ein sogenannter Klima-Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent bekommen jene, die noch vor 2029 auf klimaschonende Wärmeversorgung im Eigenheim umsteigen. Ein Rechenbeispiel: Kostet Ihre neue Wärmepumpe 30.000 Euro lassen sich dank Grundförderung und Boni bis zu 21.000 Euro bezuschussen. Anträge können ab dem 27.02.2024 bei der KfW gestellt werden. Mehr Informationen und einen Überblick zu allen neuen Heizungs- und Gebäudeförderungen finden Sie auf der Website der KFW. Bei Fragen zu allen neuen Förderungen in 2024 können Sie auch einen persönlichen Termin mit den Energieberater:innen der KlimaWerkstatt Spandau vereinbaren.